An dieser Stelle finden Sie Begriffe, die immer wieder gebraucht werden. Die Terminologie im Rahmen des Leader-Prozesses ist nicht immer auf den ersten Blick erschließbar. Dieses Glossar soll Ihnen eine kleine Hilfestellung sein, um den Einstieg zu bekommen.
Wenn Sie einen Begriff vermissen oder einen Fehler entdecken, teilen Sie uns das bitte mit. Die folgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
AEP
Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung. Aus der AEP Hohe Heide ist 2001 die Bewerbung für LEADER+ hervorgegangen.
ArL
Amt für regionale Landesentwicklung. Für die Hohe Heide ist das ArL Lüneburg, Geschäftsstelle Verden zuständig.
Bewilligungsbescheid
Der Projektträger reicht nach positivem LAG-Beschluss und Vorprüfung durch das Regionalmanagement einen Antrag auf Förderung seines Projektes bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle ein. Wird nach umfassender Prüfung die Förderfähigkeit festgestellt und sind noch Mittel im LAG-Kontingent enthalten, wird ein B. erteilt. Darin sind Angaben zum Bewilligungszeitraum, zur Förderhöhe und zu Nebenbestimmungen enthalten. Vor Erteilung eines B. darf mit dem Projekt keinesfalls begonnen werden, da sonst der Fall eines VI eintritt, der zu Rückforderungen und juristischen Konsequenzen führt.
Bewilligungsstelle
Dort werden nach Vorprüfung durch das Regionalmanagement Förderanträge eingereicht. Sind alle Unterlagen vollständig, prüft die B. die Förderfähigkeit und erteilt einen Bewilligungsbescheid. In Niedersachsen sind für Leader die Ämter für regionale Landesentwicklung die Bewilligungsstellen.
CoMo
ControllingMonitoring. Monatlich tagende Runde der Kommunalvertreterinnen und -vertreter der und des Vorstands der LAG.
Drittmittel
Alle Mittel, die zur Finanzierung eines Projektes herangezogen werden, aber nicht vom Antragsteller selbst stammen, werden als Drittmittel bezeichnet. Das sind z.B. Mittel von Stiftungen, der Denkmalpflege oder Spenden. Im Regelfall sind Drittmittel von den förderfähigen Kosten abzuziehen. Ausnahmen gibt es, wenn das Projekt ohne diese Drittmittel nicht realisierbar wäre. Alle Mittel müssen bei der Antragstellung angegeben werden, da sonst förderrechtliche Konsequenzen drohen.
EFRE
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
ELER
Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums
ESF
Europäischer Sozialfonds
Förderfähige/zuwendungsfähige Kosten
Die Bewilligungsstelle prüft die Gesamtkosten eines Projektes und ermittelt die förderfähigen (oder zuwendungsfähigen) Kosten für jeden einzelnen Fall. Nicht förderfähig sind (je nach Richtlinie und Antragsteller) die Mehrwertsteuer, Drittmittel sowie Kosten, die mit dem Projekt zusammenhängen aber über die entsprechende Richtlinie nicht gefördert werden können. Diese Posten werden von der Gesamtsumme abgezogen, es bleiben die förderfähigen Kosten übrig. Nur hierauf kann eine Förderung gewährt werden.
Fördersatz
Der F. bezeichnet den prozentualen Anteil an den förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes, der aus einem Fördertopf gewährt wird. Die F. variieren je nach zugrunde liegender Förderrichtlie und Antragsteller. Öffentliche Antragsteller erhalten in der Regel einen höheren F. als private.
ILEK
Integriertes ländliches Entwicklungskonzept
LAG
Lokale Aktionsgruppe. Die LAG Hohe Heide ist das zentrale Beschlussgremium der Region und setzt sich aus WiSo-Partnern und Kommunalvertretern zusammen, wobei die WiSo-Partner die Mehrheit stellen.
Leader
Abkürzung für "Liaison entre actions de développement de l´économie rurale (Verbindungen zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft)
LWK
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
ML
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
NLS
Niedersächsisches Landesamt für Statistik
NLWKN
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.
PROFIL 2007-2013
Programm zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen. Darin enthalten sind alle Maßnahmenbereiche, die im Rahmen von Leader förderfähig sind.
REK
Regionales Entwicklungskonzept. Im REK Hohe Heide 2007-2013 ist die Strategie zur Entwicklung der Region dargestellt. Sie bildet (neben den jeweils geltenden Richtlinien) die Grundlage für die Förderfähigkeit eines Projektes.
ROW
Landkreis Rotenburg (Wümme)
RROP
Regionales Raumordnungsprogramm
HK
Landkreis Heidekreis (ehemals: SFS, Landkreis Soltau-Fallingbostel)
SG
Samtgemeinde
Subventionsbetrug
Der Verdacht auf S. liegt dann vor, wenn bei der Antragstellung oder Abrechnung eines Projektes bewusst etwas verschwiegen oder falsch geltend gemacht wurde, das die Förderung beeinträchtigt hätte. Das sind z.B. überhöht ausgestellte Rechnungen, fehlende Angaben zu Drittmitteln oder eingereichte Rechnungen, die nicht dem im Bewilligungsbescheid dargestellten Zuwendungszweck entsprechen. Wenn sich im Verlauf des Projektes eine Änderung
SWOT
Strength-Weaknesses-Opportunities-Threads (Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken). Die SWOT-Analyse bildet die Grundlage für die Erarbeitung einer Strategie.
VER
Landkreis Verden
VI
Vorzeitiger Investitionsbeginn. Wenn vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides mit einem Projekt begonnen wird, liegt ein unzulässiger VI vor. Das führt zu Rückforderungen und hat juristische Konsequenzen. Die Bewilligungsbehörde kann in dringenden Fällen und in vorheriger Absprache eine Erlaubnis zum VI erteilen. Das ist der Fall, wenn z.B. ein Dach einzustürzen droht, die Bewilligungsstelle aber die Mittel noch nicht in ihrem Haushalt hat. Der VI bewirkt dann, dass der Projektträger auf eigenes Risiko mit der Maßnahme beginnen kann und dennoch eine Förderung erhalten kann.
VN
Verwendungsnachweis. Nach Fertigstellung eines bewilligten Projektes müssen die tatsächlich getätigten Ausgaben im VN belegt werden. Der Projektträger muss entsprechende Belege im Original vorlegen. Es dürfen nur die Leistungen abgerechnet werden, die laut Bewilligungsbescheid dem Zuwendungszweck dienen. Erst nach erfolgreicher Prüfung des VN wird die Zahlung der Fördermittel angewiesen. Bei längeren Projekten besteht in Rücksprache mit der Bewilligungsstelle die Möglichkeit eines Zwischenverwendungsnachweises.
ZILE
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung. Darin sind die Förderbedingungen für die Bereiche Flurbereinigung und ländlicher Wegebau, Diversifizierung, ländlicher Tourismus, Dienstleistungseinrichtungen, Dorferneuerung, Kulturerbe, ILEK und Regionalmanagement geregelt.
Vorsitzender der Lokalen Aktionsgruppe
Bürgermeister Carlos Brunkhorst
Gemeinde Neuenkirchen
Hauptstraße 1/3
29643 Neuenkirchen
Tel.: 05195 / 9 40 10
Fax: 05195 / 9 40 40
carlos.brunkhorst(at)gemeinde-neuenkirchen.de
Regionalmanagement Hohe Heide
Dipl.-Geograph Guido Pahl
Im Rathaus der Samtgemeinde Bothel
Horstweg 17
27386 Bothel
Tel.: 04266 / 9 83 15 16
Fax: 04266 / 9 83 15 60
regionalmanagement(at)hoheheide.de
Die Hohe Heide wird im Rahmen von PFEIL 2014-2020 mit Fördermitteln der Europäischen Union unterstützt.